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In den Zonen 0 und 1 ist der Schutz durch SELV-Stromkreise nur dann zulässig, wenn die Sicherheitsquelle außerhalb der Zonen 0, 1 oder in Zone 2 installiert ist und ihr Versorgungsstromkreis durch eine Differenzialschutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA geschützt ist. In den Zonen 0 und 1 ist kein Spleißen erlaubt. Abzweigdosen sind in Zone 1 nur zulässig, wenn die Stromkreise SELV sind. Die Bezugsnorm ist IEC 64-8.
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